Mehr Sicherheit durch Prävention: Brandschutz in Eisenbahntunneln

Feuerfeste Kabel und Leitungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Brandsicherheit in Eisenbahntunneln. Da die Folgen von Tunnelbränden verheerend sein können, spielen vorbeugende Brandschutzmaßnahmen beim Tunnelbau eine wesentliche Rolle. Diesem Thema widmet sich unser Artikel „Kabel als vorbeugender Brandschutz“, erschienen im  „EI – DER EISENBAHNINGENIEUR“ 

Feuerbeständige Kabel und Leitungen
Die Eisenbahn zählt statistisch zu den sichersten Verkehrsmitteln in Deutschland. Was nicht nur an technologischem Anspruch, kontinuierlicher Wartung und Instandsetzung liegt, sondern auch an den hohen Sicherheitsstandards und Anforderungen, mit denen Bahnbetreiber konfrontiert sind. In Tunneln stellen Brände eine der größten Gefahren dar. Denn vor allem in geschlossenen, schwer zugänglichen Bauwerken wie Eisenbahntunnel kommen Rettungskräfte schnell an ihre Grenzen. Mehr Sicherheit durch Prävention lautet daher die Devise. Entsprechend ist der Einsatz feuerfester Kabel ein Muss.

Bauproduktenverordnung greift auch in Tunnelanlagen
Beim Ausbau von Tunnelanlagen gelten strenge Vorgaben hinsichtlich der eingesetzten Baumaterialien. Mit der seit Juli 2013 verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten geltenden Bauproduktenverordnung (Construction Products Regulation, CPR) hat die EU die unterschiedlichen nationalen Regulierungen bezüglich der Brandeigenschaften von Bauprodukten vereinheitlicht. Die CPR beinhaltet ein weitreichendes Zertifizierungssystem, welches gewährleistet, dass nur zugelassene Produkte am Bau Verwendung finden und gilt für alle Produkte oder Bausätze, die dauerhaft in Bauwerken oder Teilen davon verbaut sind. Seit 1. Juli 2017 fallen darunter auch fest installierte Kabel und Leitungen. Genauer gesagt greift hier die harmonisierte Norm hEN 50575, die sich an die CPR angliedert und die Brandklassifizierung sowie Prüfmethoden für Kabel zur Verlegung in Bauwerken betrifft. Auch Kabel für Tunnelanlagen fallen unter diese Verordnung, wenn es sich um fest verbaute Leitungen handelt – wie Notversorgungsleitungen.

Am 18. November 2014 hat die EU-Kommission die Richtlinie TSI SRT 1303/2014, technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich der „Sicherheit in Eisenbahntunneln“ im Eisenbahnsystem der Europäischen Union (SRT), veröffentlicht. Am 16. Mai 2019 trat eine ergänzende Durchführungsverordnung (EU) 2019/776 in Kraft.

Weitere Details rund um präventiven Brandschutz in Eisenbahntunneln können Sie in der aktuellen Ausgabe des „EI – DER EISENBAHNINGENIEUR“ nachlesen. Gerard Pera, Product Manager LWL-Datenkabel der BU Multimedia Solutions/Prysmian Group, erläutert in einem umfassenden Beitrag, wie Sicherheit in Eisenbahntunneln durch feuerbeständige Kabel und Leitungen erhöht werden kann und welche Richtlinien und Verordnungen in diesem Besonderen Bereich gelten.

Werfen Sie selbst einen Blick ins Heft und lesen Sie hier  den Artikel.

Quelle: Ausgabe EI 12/21, https://www.eurailpress.de/ei